Jahresbeitragssätze und Aufnahmegebühr:
Jedes Mitglied der Beitragskategorie II und III (Schüler ab 16 Jahre) muss den Nachweis für die Berechtigung der ermäßigten Beitragsart in Form einer Kopie erbringen. Entfällt eine Beitragsvergünstigung, so hat jedes Mitglied selbständig den Statuswechsel dem Vorstand mitzuteilen. Gleiches gilt für Änderungen der Adresse, Bankverbindung o.ä. Kinder der Anfängergruppe (bis zum Erreichen des "Seepferdchens") sind vom Geschwistertarif ausgenommen. Für Familien mit mehr als 2 Mitgliedern im Verein sind das Dritte und jedes weitere Familienmitglied beitragsfrei, sofern es nicht der Tarifgruppe I (Vollzahler) angehört; dabei wird in der Reihenfolge der Tarifgruppen (I,II,III) innerhalb der Familie gerechnet. Kinder der Anfängergruppe (bis zum Erreichen des "Seepferdchens") sind von dieser Regelung ausgenommen. Jedes Mitglied hat die Möglichkeit, die ruhende Mitgliedschaft zu beantragen. Der Mindest-Ruhens-Zeitraum beträgt 6 Monate. Für den Ruhenszeitraum sind keine Beiträge zu entrichten. Überzahlungen, die aus bereits gezahlten Beiträgen resultieren, werden bei der nächsten Beitragszahlung berücksichtigt. Für die Inanspruchnahme der ruhenden Mitgliedschaft wird eine Verwaltungspauschale von 10,- EUR berechnet. Eine Aufnahmegebühr bei einer Aktivierung der Mitgliedschaft entfällt. Möchte ein Sportler die ruhende Mitgliedschaft wieder in Anspruch nehmen, dann kann dies bei mindestens 12 Monaten aktiver Mitgliedschaft gewährt werden. Vereinskonto:
SC Humboldt-Uni Berlin e.V.
Berliner Volksbank Bankleitzahl: 100 900 00 Kontonummer: 562 800 100 8 Zahlungsgrund: Name(n) des/der Vereinsmitgliedes(r) + Beitrag für Jahr 20XX Allgemeine Informationen:Es ist grundsätzlich nur noch eine bargeldlose
Zahlungsweise der Mitgliedsbeiträge möglich.
Im Einzelnen:
Jedes Mitglied kann frei zwischen Einzugsermächtigung oder Überweisung wählen.
Trotzdem unterschreibt jedes Mitglied eine Einzugsermächtigung, wodurch der Verein grundsätzlich den Beitrag per Lastschrift einziehen kann.
In der Zeit vom 01.01. bis zum 31.03. eines jeden Jahres kann jeder seinen zu leistenden vollen Jahresbeitrag auf das nachstehende Vereinskonto überweisen.
Nur für den Fall, daß der Beitrag bis zum 31.03. nicht überwiesen ist, wird er in den ersten Tagen des Monats April durch den Verein eingezogen. Falls keine Einzugsermächtigung vorliegt, ist der Mitgliedsbeitrag für das folgende Jahr bis zum 31.12. zu zahlen bzw. zu überweisen.
Die Informationen zum Mitgliedsbeitrag sowie einen Aufnahmeantrag als pdf-Dateien liegen unter Formulare zum Download bereit.
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aktualisiert am: 11.01.2009 | |||||||||||||||||